Stellungnahmen

Stellungnahme des hlb Baden-Württemberg zum 5. Hochschulrechtsänderungsgesetz Baden-Württemberg

25. Juli 2025. Die geplante fünfte Hochschulgesetzänderung steht im Zeichen des Weiterentwicklungsprozesses der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und greift deren Neustrukturierung auf. Mit der nachfolgenden Stellungnahme legt der hlb Baden-Württemberg weitere Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Novellierungsentwurf vor.

Weitere Aspekte seiner Stellungnahme beziehen sich auf Fragen der Qualitätssicherung, insbesondere bei der Ausgestaltung von Evaluationen (§ 5), bei Direktberufungen (§ 48 Abs. 1a), hinsichtlich Einführung eines Probestudiums (§ 58 Abs. 3b) und der geplanten Aufhebung des Kooperationsverbots (§ 72a Abs. 3 S. 7 a.F.). Ergänzend nimmt der hlb Baden-Württemberg auch zur Lehrverpflichtungsverordnung Stellung. Die Regellehrverpflichtung ist mit 18 SWS nach wie vor zu hoch. Dies sollte bei der Novellierung berücksichtigt und das Deputat auf 12 SWS reduziert werden.

Stellungnahme des hlb Baden-Württemberg zum Vierten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Baden-Württemberg

Oktober 2020. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg entschied, dass Teile des Landeshochschulgesetzes (LHG) die grundrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit der Professorinnen und Professorinnen derart verletzt, dass das Gesetz für nichtig befunden werden müsste. In seinem umfassenden Urteil legte der VerfGH detailliert dar, in welchen Punkten das LHG Mängel aufweist.

Im Blick auf den im Fall einer Nichtigkeitserklärung resultierenden gesetzlosen Zustand verzichtete der VerfGH auf die Feststellung der Nichtigkeit. Es wurde dem Gesetzgeber jedoch aufgetragen, eine Neuregelung des LHG bis spätestens zum 31. März 2018 zu erlassen.

Stellungnahme zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 1 BvR 1586/14, Hochschulgesetz Baden-Württemberg

9. Oktober 2018. Wir halten die Verfassungsbeschwerde in der modifizierten Form für zulässig und begründet. Eine Ergänzung unserer Stellungnahme soll hiermit für den Antrag zu 1.) der Beschwerdeschrift vom 6. April 2018 vorgelegt werden, wonach §§ 18 Absatz 2 Satz 3 bis 6, Absatz 3 und Absatz 5 Satz 1 bis 4, 18 a in der Fassung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG) vom 7. März 2018 mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar sind.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Baden-Württembergischen Hochschulgesetzes

November 2017. Mit dem am 14. November 2016 verkündeten Urteil hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg auf die Verfassungsbeschwerde eines Professors an der Hochschule Karlsruhe die Regelungen im Landeshochschulgesetz über die Wahl und Abwahl der haupt- und der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder mit der Wissenschaftsfreiheit für unvereinbar erklärt.

Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis 31. März 2018 eine verfassungskonforme Neuregelung treffen. Dies soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen, zu dem der Landesverband Baden-Württemberg des hlb Stellung genommen hat.

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